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Sebnitz: Wiederholung der Viertklässler - Eltern müssen weiter ohne ihre erste Wahl unterrichtet werden

Die Sebnitzer Elternschaft ist in Erstaunen: Rund fünf Prozent der Viertklässler können nicht die Wunschschule besuchen, und das bedeutet leider für viele Kinder, dass sie ohne ihre erste Wahl unterrichtet werden müssen - ein Enttäuschung für viele.

Sebnitz: Viertklässler ohne Wunschschule

In Sebnitz bekommen rund fünf Prozent aller Viertklässler nicht die Wunschschule, für die sie sich angemeldet haben. Betroffene Eltern können nun Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Stadt hat mögliche Alternativstandorte untersucht lassen, aber eine Machbarkeitsstudie ergab, dass der Busbahnhof nicht verlegt wird.

Busbahnhof in Sebnitz saniert

Der Busbahnhof in Sebnitz ist saniert worden. Die Stadt hatte die Sanierung vorbereitet und bereits mögliche Alternativstandorte untersucht. Eine Machbarkeitsstudie ergab, dass der Busbahnhof nicht verlegt werden kann, da er sich im Herzen der Stadt befindet. Der Sanierungsplan kostet rund 500.000 Euro.

Eltern können Widerspruch gegen Bescheid einlegen

Betroffene Eltern können nun Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, mit dem ihre Kinder ohne die Wunschschule unterrichtet werden sollen. Die Stadt hatte festgelegt, dass Eltern nach der 4. Klasse frei wählen können, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Rund fünf Prozent der Viertklässler in Sebnitz haben sich jedoch für eine andere Schule angemeldet.

Hier finden Sie den kompletten Artikel:

Fakten

  • Die Trennung von Schule und Wohnort ist ein häufiges Problem in Deutschland.
  • Fünf Prozent der Kinder erhalten keinen Platz in ihrer bevorzugten Schule.
  • Eltern haben das Recht auf Widerspruch gegen den Bescheid.
  • Ein wichtiger Busbahnhof ist dauerhaft geblieben.
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